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Kinderschutz im Tourismus

Kinderschutz im Tourismus - bewusst handeln, statt wegsehen

Kinderschutz im Tourismus ist ein mindestens ebenso wichtiges Thema wie Nachhaltigkeit.
Auffällige Situationen oder mögliche Straftaten können auf nicht-wegsehen.at gemeldet werden.

Ein verantwortungsvoller Tourismus schützt nicht nur Umwelt und Klima, sondern auch Menschen, insbesondere die Schwächsten in unserer Gesellschaft: Kinder. 
Sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Minderjährigen sind im Zusammenhang mit Reisen und Tourismus keine Kavaliersdelikte und werden strafrechtlich verfolgt. Betroffen sind Städte, Strände, Hotels und Urlaubsregionen rund um den Globus.

Kein Reiseziel ist grundsätzlich ausgeschlossen, und sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen kann überall vorkommen – selbst dort, wo man es am wenigsten vermutet. Denn Täter:innen fühlen sich besonders sicher, wo ihre Taten auf Desinteresse oder Wegschauen stoßen.

Damit Reisende dieses sensible Thema verstehen und aktiv werden können, haben Expert:innen von ECPAT praktische Hinweise formuliert.

Wichtige Erkenntnisse für Reisende

Kinder sind Minderjährige bis 18 Jahre
Nach der UN-Kinderrechtskonvention gilt man mit 18 Jahren als erwachsen. Alle Personen unter 18 benötigen besonderen Schutz, körperlich wie emotional. 

Täter:innen haben kein „typisches Profil“
Es stimmt nicht, dass nur bestimmte Personen zu solchen Taten fähig sind. Täter:innen kommen quer durch die Gesellschaft vor und sie können jung oder alt, verheiratet oder alleinstehend sein. 

Das hat doch keine Konsequenzen – DOCH 
Dank des Exterritorialprinzips können Täter:innen auch in ihrem Heimatland strafrechtlich verfolgt werden.  

Hinschauen statt wegsehen
Achten Sie auf Situationen, die Ihnen seltsam oder unangemessen vorkommen. Sensible Wahrnehmung ist ein erster Schritt. 

Es gibt auch noch weitere verbreitete Irrtümer.

Nicht wegsehen: Kinder brauchen Schutz - weltweit.


 


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